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Servicezentrum

Neu: Terminvereinbarung für das Servicezentrum jetzt online vornehmen!

Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 0881 184-132

Bitte beachten Sie: Die angegebene Telefonnummer dient ausschließlich der Terminvereinbarung zur Vorsprache im Servicezentrum!

Anleitungsvideo zum Terminvereinbarungssystem

Bitte beachten Sie

Das Servicezentrum des Finanzamts Schongau wird auf Grund baulicher Verzögerungen ab Montag 11. August 2025 bis auf weiteres geschlossen.

Sie erreichen das Finanzamt Weilheim-Schongau weiterhin telefonisch unter 0881/184-0 oder Sie richten Ihr Anliegen via ELSTER an die zuständigen Stellen.

Sie können auch das Servicezentrum in Weilheim, Oberer Graben 6 aufsuchen. Bitte nutzen Sie hierzu die Möglichkeit der Onlinereservierung auf der Internetseite. 

Das Finanzamt Weilheim-Schongau verfügt über zwei Servicezentren, und zwar in

  • Weilheim, Oberer Graben 6 und
  • Schongau, Rentamtstrasse 1 (Hauptgebäude des historischen Finanzamtsgebäudes).

Vordrucke

Vordrucke für die Einkommensteuererklärungen liegen beim Finanzamt Weilheim-Schongau zur Abholung bereit.
Weilheim: Gebäude Oberer Graben 6, Eingangsbereich
Schongau: Gebäude Rentamtstr. 1, Haupteingang
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicezentrum für telefonische Anfragen grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen.

Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch im Servicezentrum

Für Angelegenheiten der „Sonderstellen“ wie Vollstreckung, Stundung und Erlass, Bewertung sowie Rechtsbehelfe wenden Sie sich bitte immer direkt an Ihre zuständige Stelle. Das Servicezentrum kann hier nicht weiterhelfen.

Aus organisatorischen Gründen werden Steuererklärungen sowie die eingereichten Belege im Servicezentrum nur noch ohne Prüfung entgegengenommen und in einem nächsten Schritt in einen elektronischen Weiterverarbeitungsprozess überführt. Wenn Sie sich künftig den Weg zum Finanzamt ersparen möchten, nutzen Sie einfach die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de und in unserer Rubrik Elster.

Bitte beachten Sie:

Das Servicezentrum hat die Aufgabe, alle Bürgerinnen und Bürger zentral und zügig zu betreuen.

Zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und zur Steuerberatung ist das Finanzamt aber nicht befugt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bzw. Lohnsteuerhilfevereine.